Hier mal ein Zitat aus dem Lichtlerforum
aus einer Mail des VPLTe.V. zum Thema Persönliche Schutzausrüstung
(PSA) :
"Der VPLT hat zu diesem Thema ein 11-seitiges
Merkblatt unter dem schönen Titel:" Übersicht über
relevante Regeln für die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung
(PSA) in der Veranstaltungstechnik"
Mike Gimmerthal, der ja auch gelegentlich
in dieser Liste mitliest/-schreibt, hat hier die für die V-t wichtigsten
Aspekte zum Thema "PSA" zusammengetragen.Hier kann man auch
nachlesen, welche Gesetze und Unfallverhütungsvorschriften eindeutig
zur Benutzung von Helmen zwingen, z.B. das Arbeitsschutzgesetz, aber auch
BGV C1 und BGR 193.Ob "Versicherter" oder "Selbständiger"
(auch Selbständige können Versicherte sein) ist spätestens
dann egal, wenn Dir Deine Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung
die Reha und/oder Rente verweigert, weil Du grob fahrlässig keine
geeignete Schutzausrüstung benutzt hast.
Viel wichtiger als das formale Argumentieren
ist mir jedoch das Inhaltliche. Denn einen Helm sollte man in erster Linie
tragen, weil man erkannt hat, dass es sinnvoll ist und weniger, weil es
in Vorschrift XYZ steht. Ein Hinweis noch: Es muss nicht immer etwas herunterfallen.
Man kann den Kopf auch auf ein Hindernis hinzubewegen, sprich: sich den
Kopf stoßen. Passiert gar nicht mal so selten, dass einer beim Aufstehen
vergisst, dass über ihm noch `ne Truss oder `ne Box ist ...Im besagten
Merkblatt steht deshalb zum Thema "Helmpflicht" u.a.:
"Immer! Sobald die Gefahr von herabfallenden
oder pendelnden Massen gegeben ist oder sich der Anwender den Kopf anstoßen
kann. In der V-t also immer beim Auf- und Abbau!"Dem ist eigentlich
nichts hinzuzufügen außer:Höhenarbeiterhelme sind BG-
anerkannt, sehen besser aus als die billigen Bauhelme und fallen auch
nicht vom Kopf, wenn man sich bückt. Und wer sich einen Leatherman
leisten kann, der kann sich auch so`n Helm leisten.Nähere Infos zum
Thema PSA gibt es bei Mike Gimmerthal (der weiß auch, wo´s
diese Helme gibt) , die Liste gibt´s auf Anforderung (steht leider
noch nicht im Netz) vom VPLT ."
Eine mail von Mike Gimmerthal zum gleichen
Thema :
"Die Helmpflicht ergibt sich aus folgenden
Vorschriften:
BGV A1 (allgemeine Schutzpflichten des Unternehmers für seine Mitarbeiter)
§2 und besonders §4 !
BGV C1 §18 Abs. 1
BGV C22 Bauarbeiten
Summe der Vorschriften:
Kann ein Herabfallen von Massen oder ein Anprallen des Kopfes bei der
Arbeit nicht verhindert werden, muß der Unternehmer im Rahmen der
Gefährdungsermittlung dieses feststellen und die Verwendung eines
Helmes in der Betriebsanweisung zwingend vorschreiben! Eine Unterscheidung
zwischen Versicherten und "Sublern" gibt es seit der Einführung
des Sozialgesetzbuches als Ersatz für die Reichsversicherungsordnung
nicht mehr.
Im Gegenteil: In §17 und §19 des
SGB VII steht ausdrücklich, daß auch für "freie Mitarbeiter"
und selbst arbeitende Unternehmer sowohl das SGB als auch alle UVVen gelten!
Damit ist die Helmpflicht für ALLE auf einer Veranstaltung rechtlich
hinreichend begründet ;-)"
Resumee:
Also ab heute immer im Biene-Maja Kostüm
!
(Biene Maja = schwarz - gelb = Techniker = schwarze Klamotten und gelber
Helm und gelber Gurt, eigentlich ganz simpel)
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